Übernehmen Sie Verantwortung
Informieren Sie sich zunächst. Nehmen Sie sich ein wenig Zeit um Ihre Bedürfnisse festzustellen. Seit dem 01.01.2004 ist das gesetzliche Sterbegeld von den Krankenkassen gestrichen worden. Diese Situation macht es unbedingt erforderlich sich selbst abzusichern um den Ehepartner oder andere Familienangehörige zu entlasten.
Weiter zu „Aktuelles“ vom Bestattungshaus Huhn in Dortmund
Was kann ich denn selber tun?
Finanzielle Absicherung
1.) durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung
Falls nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Erfüllung Ihrer persönlichen Wünsche zur Verfügung stehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Ohne Gesundheitsprüfung und ohne lange Wartezeiten hat jeder die Möglichkeit, sich mit einer Sterbegeldversicherung bis zum 80.ten Lebensjahr selbst abzusichern. Wir beraten Sie dabei gerne. << KONTAKT >> Bitte klicken …
2.) durch den Abschluss einer Treuhandeinlage
Falls Sie ausreichende Mittel zur Verfügung haben, wird Ihr Geld direkt bei der „Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ angelegt. Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe, wird Ihr Geld bestverzinslicht als Treuhandvermögen angelegt. Die Anlagerichtlinien sind mündelsicher. Im Todesfall wird Ihr Treuhandvermögen einschließlich der Zinsen ausschließlich an den Bestatter ausgezahlt, um die Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgevertrages zu gewährleisten. Diese Sparform bietet Ihnen ein ausgesprochen hohes Maß an Sicherheit, weil sie nicht zweckentfremdet werden kann. << KONTAKT >> Bitte klicken
Organisatorische Absicherungen
1.) Vorsorgevertrag
Bei uns können Sie einen Vorsorgevertrag abschließen, der Ihre dereinstige Bestattung in allen von Ihnen gewünschten Einzelheiten regelt. Sie selbst bestimmen, was wie geregelt wird und was es kostet. Den Zeitpunkt bestimmen Sie selbst. Vielleicht eher in einer Zeit in der Sie gesund sind und sie alles geregelt haben möchten. Nicht nur für sich selbst, sondern auch für Ihre Kinder und Angehörigen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Vorsorgegespräch in unserem Haus. << KONTAKT >> Bitte klicken
Verbraucherinfos vom Verband
Öffentliches Sterberegister – Abzocker unterwegs
Presseinfo vom BDB (Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.) 2010
In letzter Zeit werden wieder Angehörige von Verstorbenen angeschrieben und zur Zahlung einer Eintragungsgebühr in das „Öffentliche Sterberegister“ aufgefordert. Immerhin soll der stolze Betrag von 89,65 € mittels eines beigefügten Überweisungsträgers gezahlt werden. Unterzeichnet ist das Schreiben von einem „Peter Hoffmann“, der unter der Anschrift „Öffentliches Sterberegister, Postfach 21 10 03 in 67010 Ludwigshafen“ firmiert. Alle Nachforschungen dort verlaufen im Sande. Der BDB rät Angehörigen, keinesfalls zu zahlen, sondern Anzeige bei der zuständigen Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Ein öffentliches Sterberegister existiert nach unseren Kenntnissen nicht. Zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind in Deutschland ausschließlich die Standesämter.
Tote haben keine Wahl
Presseinfo vom BDB (Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.) 2010
In Grevenbroich (NRW) werden mittellose Verstorbene, die keine Angehörigen haben, in Rheinland-Pfalz beigesetzt, wenn sie dieser Praxis zu Lebzeiten nicht schriftlich widersprochen haben. Doch wer weiß schon zu Lebzeiten um diese neu eingeführte Bestattungspraxis der Stadt? Der Grund für diese Entscheidung sind unter anderem die unterschiedlich hohen Kosten der Kremation und der Beisetzung in den einzelnen Bundesländern. Der Bundesverband Deutscher Bestatter, der rund 80 % der Bestattungsunternehmen vertritt, sieht das Vorgehen der Kommune weder rechtlich noch ethisch gerechtfertigt. Es beweist einen unsensiblen, würde- und verantwortungslosen Umgang mit Verstorbenen, die Bürger der Kommune gewesen sind und sich gegen die postmortale Abschiebepraxis nicht mehr wehren können. Den ganzen Artikel können Sie hier im PDF weiterlesen…




