Wir sind für Sie da!
Die meisten Menschen sterben in unserer Zeit häufig in einem Krankenhaus oder Pflegeheim. Trotzdem sollen Ihnen hier einige Ratschläge gegeben werden, wie Sie sich richtig verhalten, wenn ein Angehöriger daheim verstirbt. Zahlreiche Entscheidungen liegen dann in den Händen der Angehörigen oder sogar in Ihren:
- Hausarzt oder Vertretung anrufen. Zuerst muss ein Arzt angefordert werden. Falls der Hausarzt oder seine Vertretung nicht erreichbar sind, muss der ärztliche Notdienst verständigt werden
- ärztlichen Notdienst anrufen unter der Telefonnummer 0231 – 19 222.
- Bei einem Trauerfall im Krankenhaus oder Seniorenheim werden Pflegepersonal und Verwaltung die notwendigen Maßnahmen für Sie treffen.
- Bescheinigung vom Hausarzt oder ärztlichen Notdienst austellen lassen: Der Arzt wird die Todesbescheinigung ausstellen, welche er beim Verstorbenen zurücklassen muss.
- Wohnungsaufenthalt bis zu 36 Stunden. Die Entscheidung, wie lange der Verstorbene in seiner Wohnung verbleiben soll, ist den nächsten Angehörigen überlassen. Bis zu 36 Stunden nach dem Zeitpunkt des Todes sind erlaubt. Der Gesetzgeber in NRW schreibt vor, dass eine Erdbestattung innerhalb von 8 Tagen erfolgt sein muss.
- Benachrichtigung des Bestattungshauses Ihres Vertrauens! Wenn Sie sich für uns entschieden haben, dann rufen Sie uns an unter:
- Tel. 0231 / 93 10 400.
- Wir sind 24 Stunden für Sie da! In unseren freundlichen Räumlichkeiten kann dann in aller Ruhe der Trauerfall besprochen werden. Unsere langjährige Berufserfahrung wird Ihnen bei der Planung und Durchführung der Bestattung hilfreich sein. Sie können sicher sein, in dieser schwierigen Lage mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen betreut zu werden.
Unterlagen für den Trauerfall
Im Downloadbereich finden Sie ebenfalls für Ihre Unterlagen ein PDf mit dem Namen“ Dokumente für den Trauerfall“. Bitte bringen Sie in einem Trauerfall folgende Unterlagen mit:
- Familienstammbuch der/des Verstorbenen oder die Geburts- und Heiratsurkunde
- Bei Witwen oder Witwer auch die Sterbeurkunde des Ehegatten
- Bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Personalausweis der/des Verstorbenen
- Den letzten Anpassungsbescheid der/des Verstorbenen über Renten- und Versorgungsbezüge
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Das Original der Sterbegeld-/Lebensversicherung
- Mitgliedsbuch/karte der Gewerkschaft oder Partei
- Schwerbehindertenausweis, evtl. mit Wertmarke
- Graburkunde der vorhandenen Grabstätte
- Persönliche Kleidung und Beigaben für den/die Verstorbenen



